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§ 2 BNetzAFreqZutBGebV

Höhe der Gebühren

Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der festzusetzenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage.

Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen – · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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