§ 2 BNetzAFreqZutBGebV
Höhe der Gebühren
Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der festzusetzenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage.
Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen – · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle