Gesetze › BNichtrSchG § 3 BNichtrSchG Hinweispflicht Auf das Rauchverbot nach § 1 ist in geeigneter Weise hinzuweisen. Bundesnichtraucherschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Begriffsbestimmungen § 4 Verantwortlichkeit