§ 3 BootsbAusbV
Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen
- 1.
Neu-, Aus- und Umbau oder
- 2.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer und zur Bootsbauerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle