Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerber durch zweiwöchigen Aushang an den Stellen bekannt, an denen das Wahlausschreiben bekanntgemacht worden ist.
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle