Die Wahlunterlagen (Niederschriften, Bekanntmachungen, Stimmzettel, Freiumschläge für die schriftliche Stimmabgabe usw.) werden vom Personalrat mindestens bis zur Durchführung der nächsten Personalratswahl aufbewahrt.
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle