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§ 3 BPolLV
Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
(1)
Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sind
- 1.
die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei,
- 2.
die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei und
- 3.
die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei.
(2)
Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Im Übrigen gilt § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.