Gesetze › BPolLV § 4 BPolLV Einrichtung von Vorbereitungsdiensten Für die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. Im Übrigen gilt § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung. Bundespolizei-Laufbahnverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen § 5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst