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§ 142 BRAO

Beschwerde

Soweit Beschlüsse des Anwaltsgerichts mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel der Anwaltsgerichtshof zuständig.

Bundesrechtsanwaltsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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