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§ 1 BrennAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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