§ 1 BrennAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Der Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle