Gesetze › BrennAusbV § 2 BrennAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs § 3 Ausbildungsberufsbild