Gesetze › BTGO › XII. Abweichungen und Auslegung dieser Geschäftsordnung Anlage 6 BTGO Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes (Text siehe: BTGO2025Anl 6) Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Anlage 5 Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Absatz 3 StPO und § 382 Absatz 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Absatz 2, § 194 Absatz 4 StGB