Gesetze › BuTMedAusbV › Abschnitt 3 Abschlussprüfung § 11 BuTMedAusbV Zeitpunkt Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Bild- und Ton-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Prüfungsbereich Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen § 12 Inhalt