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§ 6 BuTMedAusbV

Zeitpunkt

Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

Bild- und Ton-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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