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BUZAV
Verordnung über die Bestätigung der Umstellungsrechnung und das Verfahren der Zuteilung und des Erwerbs von Ausgleichsforderungen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Einreichung von Unterlagen
- § 3Bestätigung der Umstellungsrechnung
- § 4Zuteilung von Ausgleichsforderungen der Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe
- § 5Zuteilung von Forderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung
- § 6Verzinsung und Tilgung
- § 7Vorläufigkeit der Zuteilung
- § 7aVorab-Zuteilung
- § 8Abtretung, Verpfändung und Umwandlung von Ausgleichsforderungen in Inhaberschuldverschreibungen
- § 9Prüfungen und Eingriffsbefugnisse des Bundesaufsichtsamtes
- § 10
- Anlage(zu § 2 Abs. 1) Berechnung der Kennziffern der Grundsätze gemäß §§ 10 und 11 des Gesetzes über das Kreditwesen - Bekanntmachung Nr. 1/69 des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 23. September 1988 -