AdvoCite

§ 4 BVwAG

Das Bundesverwaltungsamt ist zuständig für die Versorgung der früheren Bediensteten jüdischer Gemeinden oder öffentlicher Einrichtungen und ihrer Hinterbliebenen nach § 31d des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Fassung vom 23. Dezember 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 820, 822).

Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved