§ 41 BWahlG
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
Der Kreiswahlausschuß stellt fest, wieviel Stimmen im Wahlkreis für die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben worden sind.
Bundeswahlgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle