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BWahlG
Bundeswahlgesetz
Erster Abschnitt Wahlsystem
- § 1Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze
- § 2Gliederung des Wahlgebietes
- § 3Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung
- § 4Grundsätze der Verteilung der Sitze auf Parteien
- § 5Berechnung der Sitzverteilung
- § 6Vergabe der Sitze an Bewerber
- § 7(weggefallen)
Zweiter Abschnitt Wahlorgane
- § 8Gliederung der Wahlorgane
- § 9Bildung der Wahlorgane
- § 10Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
- § 11Ehrenämter
Dritter Abschnitt Wahlrecht und Wählbarkeit
Vierter Abschnitt Vorbereitung der Wahl
- § 16Wahltag
- § 17Wählerverzeichnis und Wahlschein
- § 18Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige
- § 19Einreichung der Wahlvorschläge
- § 20Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge
- § 21Aufstellung von Parteibewerbern
- § 22Vertrauensperson
- § 23Zurücknahme von Kreiswahlvorschlägen
- § 24Änderung von Kreiswahlvorschlägen
- § 25Beseitigung von Mängeln
- § 26Zulassung der Kreiswahlvorschläge
- § 27Landeslisten
- § 28Zulassung der Landeslisten
- § 29(weggefallen)
- § 30Stimmzettel
Fünfter Abschnitt Wahlhandlung
- § 31Öffentlichkeit der Wahlhandlung
- § 32Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
- § 33Wahrung des Wahlgeheimnisses
- § 34Stimmabgabe mit Stimmzetteln
- § 35Stimmabgabe mit Wahlgeräten
- § 36Briefwahl
Sechster Abschnitt Feststellung des Wahlergebnisses
- § 37Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 38Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 39Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln
- § 40Entscheidung des Wahlvorstandes
- § 41Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 42Feststellung des Ergebnisses der Landeslistenwahl
Siebenter Abschnitt Besondere Vorschriften für Nachwahlen und Wiederholungswahlen
Achter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- § 45Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- § 46Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- § 47Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
- § 48Berufung von Nachfolgern
Neunter Abschnitt Schlußbestimmungen