Gesetze › BWahlGFristAbkV § 2 BWahlGFristAbkV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Abkürzung der Fristen