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§ 1 BWFSPrV

Abschlüsse

An Bundeswehrfachschulen können folgende Abschlüsse erlangt werden:

  1. 1.

    Hauptschulabschluss,

  2. 2.

    mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss,

  3. 3.

    Fachschulreife

    1. a)

      in der Fachrichtung Sozialpädagogik,

    2. b)

      in der Fachrichtung Technik,

    3. c)

      in der Fachrichtung Wirtschaft,

    4. d)

      in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist,

  4. 4.

    Fachhochschulreife

    1. a)

      in der Fachrichtung Sozialpädagogik,

    2. b)

      in der Fachrichtung Technik,

    3. c)

      in der Fachrichtung Wirtschaft,

    4. d)

      in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist.

Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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