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§ 2 BWFSPrV
Zugangsvoraussetzungen
Das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung wird durch die Bundeswehrfachschule sichergestellt.
Zugangsvoraussetzungen sind
- 1.
für den Lehrgang zur Erlangung des Hauptschulabschlusses die Erfüllung der Schulpflicht,
- 2.
für den Lehrgang zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses/Realschulabschlusses der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss,
- 3.
für die Lehrgänge zur Erlangung der Fachschulreife
- a)
der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und
- b)
das Zeugnis über eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss einer Berufsfachschule oder der Nachweis einer hinreichenden, mindestens dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung,
- a)
- 4.
für die Lehrgänge zur Erlangung der Fachhochschulreife
- a)
der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und
- b)
der Nachweis einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer hinreichenden einschlägigen Berufserfahrung.
- a)
Die Teilnahme an einer Abschlussprüfung ist nicht zulässig, wenn der angestrebte Abschluss bereits erworben wurde.