Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz erhebt Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistung), die sie auf Grund des Jugendschutzgesetzes erbringt.
Besondere Gebührenverordnung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle