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§ 1 BzKJBGebV

Erhebung von Gebühren

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz erhebt Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistung), die sie auf Grund des Jugendschutzgesetzes erbringt.

Besondere Gebührenverordnung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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