Gesetze › DachAusbV › Abschnitt 2 Zwischenprüfung § 10 DachAusbV Prüfungsbereiche Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:1.Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen sowie2.Dach- und Wandtechnik. Dachdeckerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Inhalt § 11 Prüfungsbereich Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen