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DachAusbV
Dachdeckerausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- § 5Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- § 6Ausbildungsplan
- § 7Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- § 8Ziel und Zeitpunkt
- § 9Inhalt
- § 10Prüfungsbereiche
- § 11Prüfungsbereich Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen
- § 12Prüfungsbereich Dach- und Wandtechnik
Abschnitt 3 Gesellenprüfung
- § 13Ziel und Zeitpunkt
- § 14Inhalt
- § 15Prüfungsbereiche
- § 16Prüfungsbereich Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
- § 17Prüfungsbereich Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen
- § 18Prüfungsbereich Abdichtungen
- § 19Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 20Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften