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§ 4 DachAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
- a)
Dachdeckungstechnik,
- b)
Abdichtungstechnik,
- c)
Außenwandbekleidungstechnik,
- d)
Energietechnik an Dach und Wand oder
- e)
Reetdachtechnik und
- a)
- 3.
schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 2.
Auswählen, Prüfen, Lagern und Bearbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen,
- 3.
Durchführen von Messungen und Anwenden von Ergebnissen,
- 4.
Herstellen von Schornsteinköpfen,
- 5.
Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen,
- 6.
Durchführen von zusätzlichen regensichernden Maßnahmen bei Dachdeckungen,
- 7.
Durchführen von energetischen Maßnahmen an Dach und Wand,
- 8.
Decken von Dach- und Wandflächen,
- 9.
Bekleiden von Wandflächen,
- 10.
Abdichten von Dachflächen und Bauwerken,
- 11.
Herstellen von An- und Abschlüssen,
- 12.
Anbringen und Einbauen von Bestandteilen von äußeren Blitzschutzanlagen,
- 13.
Montieren und Einbauen von Energiesammlern und Energieumsetzern,
- 14.
Montieren und Einbauen von Einbauteilen,
- 15.
Einbauen von elektrischen Komponenten und Herstellen von elektrischen Anschlüssen mittels Steckverbindungen,
- 16.
Herstellen und Montieren von Unterkonstruktionen für hinterlüftete Außenwandbekleidungen,
- 17.
Anfertigen und Einbauen von Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser und
- 18.
Instandhalten von Dach- und Wandflächen sowie Durchführen von Demontagearbeiten.
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
betriebliche und technische Kommunikation,
- 6.
kundenorientierte Kommunikation,
- 7.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 8.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
- 9.
Umgehen mit Gefahr- und Werkstoffen und
- 10.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
In welchen Berufsbildpositionen in dem jeweiligen Schwerpunkt weitere Fertigkeiten, Kennnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, ergibt sich aus den Abschnitten B bis F der Anlage.