Gesetze › DBGrG › Zweiter Abschnitt Überleitung des Personals § 24 DBGrG Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen auf Grund des zweiten Abschnitts dieses Gesetzes bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. Deutsche Bahn Gründungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 23 Anwendung von Vorschriften auf ausgegliederte Gesellschaften § 25 Interne Gliederung