Gesetze › DEÜV › Sechster Abschnitt Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger § 32 DEÜV (weggefallen) Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 31 Sonderregelungen § 33 Übernahme und Prüfung der Daten durch die Einzugsstellen