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DEÜV

Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 16 G v. 16.4.2026 I Nr. 107 · Quelle

Erster Abschnitt Allgemeines
Zweiter Abschnitt Allgemeine Vorschriften für Meldungen der Arbeitgeber
Erster Unterabschnitt Meldungen
Zweiter Unterabschnitt Korrektur von Meldungen
Dritter Abschnitt Meldungen der Arbeitgeber durch Datenübertragung
Erster Unterabschnitt Allgemeines
Zweiter Unterabschnitt Systemprüfung
Dritter Unterabschnitt Durchführung der Datenübertragung
Vierter Abschnitt Beitragsnachweisverfahren
Fünfter Abschnitt Sonderregelungen
Sechster Abschnitt Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger
Siebter Abschnitt Meldung von Entgeltersatzleistungen, Anrechnungszeiten, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung und Zeiten des Bezugs von Übergangsgebührnissen
Achter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
Neunter Abschnitt Beitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge
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