§ 8 DGBankSa
- 1.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Aktiengesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstandes.
- 2.
Der Vorstand gibt sich mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Geschäftsordnung.
Satzung DG BANK AG · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle