Gesetze › DiGAV › Abschnitt 8 Schiedsverfahren § 38 DiGAV Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle wird beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen geführt. Sie ist an Weisungen des Vorsitzenden gebunden. Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 37 Teilnahme an Sitzungen § 39 Einleitung des Schiedsverfahrens und Fristen