Gesetze › DWG › Abschnitt 3 Finanzierung der Anstalt› Unterabschnitt 1 Finanzwesen § 44 DWG Finanzierungsgarantie Der Deutschen Welle wird die Finanzierung derjenigen Angebote ermöglicht, die nach diesem Gesetz unter Berücksichtigung der rundfunktechnischen Entwicklung erforderlich ist. Deutsche-Welle-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 43 Ausscheiden und Abberufung § 45 Einnahmen