Gesetze › DWG › Abschnitt 3 Finanzierung der Anstalt› Unterabschnitt 1 Finanzwesen § 57 DWG Bekanntmachungen Der festgestellte Wirtschaftsplan und der festgestellte Jahresabschluss der Deutschen Welle werden von ihr unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Deutsche-Welle-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 56 Prüfungen § 58 Vermögen