Gesetze › EBO › Vierter Abschnitt Bahnbetrieb § 44 EBO (weggefallen) Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 43 Sichern stillstehender Fahrzeuge § 45 Besetzen der Triebfahrzeuge und Züge