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EBO
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Erster Abschnitt Allgemeines
- § 1Geltungsbereich
- § 2Allgemeine Anforderungen
- § 3Ausnahmen, Genehmigungen
- § 3aGrenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken
Zweiter Abschnitt Bahnanlagen
- § 4Begriffserklärungen
- § 5Spurweite
- § 6Gleisbogen
- § 7Gleisneigung
- § 8Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke
- § 9Regellichtraum
- § 10Gleisabstand
- § 11Bahnübergänge
- § 12Höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen
- § 13Bahnsteige, Rampen
- § 14Signale und Weichen
- § 15Streckenblock, Zugbeeinflussung
- § 16Fernmeldeanlagen
- § 17Untersuchen und Überwachen der Bahnanlagen
Dritter Abschnitt Fahrzeuge
- § 18Einteilung, Begriffserklärungen
- § 19Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit
- § 20
- § 21Räder und Radsätze
- § 22Begrenzung der Fahrzeuge
- § 23Bremsen
- § 24Zug- und Stoßeinrichtungen
- § 25Freie Räume und Bauteile an den Fahrzeugenden
- §§ 26 und 27(weggefallen)
- § 28Ausrüstung und Anschriften
- §§ 29 bis 31(weggefallen)
- § 32Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
- § 33Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge
Vierter Abschnitt Bahnbetrieb
- § 34Begriff, Art und Länge der Züge
- § 35Bremsen der Züge
- § 36Zusammenstellen der Züge
- § 37Ausrüsten der Züge mit Mitteln zur ersten Hilfeleistung
- § 38Fahrordnung
- § 39Zugfolge
- § 40Fahrgeschwindigkeit
- § 41
- § 42Rangieren, Hemmschuhe
- § 43Sichern stillstehender Fahrzeuge
- § 44
- § 45Besetzen der Triebfahrzeuge und Züge
- § 46
Fünfter Abschnitt Personal
- § 47Betriebsbeamte
- § 48Anforderungen an Betriebsbeamte
- §§ 49 bis 53(weggefallen)
- § 54Ausbildung, Prüfung
Sechster Abschnitt Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen
- §§ 55 bis 61(weggefallen)
- § 62Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge
- § 63Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen
- § 64Beschädigen der Bahn und betriebsstörende Handlungen
- § 64aEisenbahnbedienstete
- § 64bOrdnungswidrigkeiten
- § 65Übergangsregelung
- § 66Inkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage 1(zu § 9)
- Anlage 2(zu § 9) Ermittlung der Grenzlinie
- Anlage 3(zu § 9) Ermittlung der Grenzlinie bei Oberleitung
- Anlage 4(zu § 10) Gleisabstand
- Anlage 5(zu § 11)
- Anlage 6(zu § 21) Räder und Radsätze
- Anlage 7(zu § 22)
- Anlage 8(zu § 22)
- Anlage 9(zu § 22) Einschränkung der Fahrzeugmaße
- Anlage 10(zu § 24) Zug- und Stoßeinrichtungen
- Anlage 11(zu § 25) Freizuhaltende Räume an den Fahrzeugenden