Gesetze › EBO › Sechster Abschnitt Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen §§ 55 bis 61 EBO (weggefallen) Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 54 Ausbildung, Prüfung § 62 Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge