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EComFPrV
E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung
- Eingangsformel
- § 1Gegenstand
- § 2Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 3Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- § 4Handlungsbereiche
- § 5Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“
- § 6Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“
- § 7Handlungsbereich „Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce“
- § 8Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“
- § 9Bestandteile der Prüfung
- § 10Schriftlicher Prüfungsteil
- § 11Mündlicher Prüfungsteil
- § 12Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 13Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 14Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 15Zeugnisse
- § 16Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils
- § 17Ausbildereignung
- § 18Inkrafttreten
- Anlage 1(zu § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 3 Satz 3) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2(zu § 15 Absatz 1 und 2) Zeugnisinhalte