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§ 4 EComFPrV

Handlungsbereiche

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

  1. 1.

    Entwickeln von Strategien für den E-Commerce nach § 5,

  2. 2.

    Gestalten von Prozessen im E-Commerce nach § 6,

  3. 3.

    Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce nach § 7 sowie

  4. 4.

    Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern nach § 8.

E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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