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§ 23 EdSchleifAusbV
Prüfungsbereich Fertigungsplanung
(1)
Im Prüfungsbereich Fertigungsplanung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Eigenschaften und Merkmale von Diamanten und gleichartigen Werkstoffen hinsichtlich ihrer Verwendung zu unterscheiden,
- 2.
Schäden an Diamanten und gleichartigen Werkstoffen zu erkennen und Umschleifmöglichkeiten zu prüfen,
- 3.
Materialberechnungen durchzuführen,
- 4.
Wertunterschiede und Wertminderungsgründe festzustellen und
- 5.
Diamantprüfmethoden festzulegen und darzustellen.
(2)
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
(3)
Die Prüfungszeit beträgt 180 Minuten.