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§ 36a EEG

Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land

Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Windenergieanlagen an Land bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 30 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.

Erneuerbare-Energien-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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