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§ 38g EEG

Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments

Abweichend von § 25 Absatz 1 Satz 1 endet der Zeitraum mit dem Ablauf des 252. auf die öffentliche Bekanntgabe des Zuschlags folgenden Kalendermonats.

Erneuerbare-Energien-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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