§ 38g EEG
Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments
Abweichend von § 25 Absatz 1 Satz 1 endet der Zeitraum mit dem Ablauf des 252. auf die öffentliche Bekanntgabe des Zuschlags folgenden Kalendermonats.
Erneuerbare-Energien-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle