AdvoCite

§ 53c EEG

Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung

Der anzulegende Wert verringert sich für Strom, der durch ein Netz durchgeleitet wird und der von der Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz befreit ist, um die Höhe der pro Kilowattstunde gewährten Stromsteuerbefreiung.

Erneuerbare-Energien-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved