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EfbV
Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
- § 3Anforderungen an die Betriebsorganisation
- § 4Anforderungen an die personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung
- § 5Betriebstagebuch
- § 6Versicherungsschutz
- § 7Anforderungen an die Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
Abschnitt 3 Anforderungen an den Inhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
- § 8Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
- § 9Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
- § 10Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals
Abschnitt 4 Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation
Abschnitt 5 Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
- § 13Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft
- § 14Überwachungsausschuss
- § 15Anforderungen an die Mitgliedschaft und Mitteilung der Aufnahme und des Austritts
- § 16Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, Widerruf
Abschnitt 6 Anforderungen an Sachverständige und Kontrolle der Sachverständigen
- § 17Zuverlässigkeit von Sachverständigen
- § 18Unabhängigkeit von Sachverständigen
- § 19Fach- und Sachkunde von Sachverständigen
- § 20Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation
- § 21Kontrolle der Sachverständigen
Abschnitt 7 Anforderungen an die Überwachung
Abschnitt 8 Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats
Abschnitt 9 Sonstige gemeinsame Vorschriften
- § 26Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens
- § 27Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft
- § 28Entsorgungsfachbetrieberegister
- § 29Ordnungswidrigkeiten
- § 30Zugänglichkeit privater Regelwerke
- § 31Übergangsvorschriften
- Anlage 1(zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Halbsatz 2 sowie § 31 Absatz 1 und 2) Lehrgangsinhalte
- Anlage 2(zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten
- Anlage 3(zu § 25) Vordruck für das Zertifikat