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EHV 2030/2
Emissionshandelsverordnung 2030
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1 Emissionsberichterstattung
- § 3Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Anlagen
- § 4Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nichtbiogenen Ursprungs im Bereich Anlagen
- § 5Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Luftverkehr
- § 6Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Seeverkehr
- § 7Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs in den Bereichen Luft- und Seeverkehr
- § 8Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Brennstoffemissionshandel
- § 9Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs im Bereich Brennstoffemissionshandel
Unterabschnitt 2 Überwachung
Unterabschnitt 3 Versteigerung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
Unterabschnitt 4 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen
- § 12Erhebung von Bezugsdaten
- § 13Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik
- § 14Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage
Abschnitt 3 Anlagen
Unterabschnitt 1 Verfahren zur Feststellung einheitlicher Anlagen
Unterabschnitt 2 Kleinemittenten
- § 16Befreiung von Kleinemittenten
- § 17Form und Inhalt des Antrags
- § 18Gleichwertige Maßnahme
- § 19Ausgleichsbetrag
- § 20Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen
- § 21Erlöschen der Befreiung
- § 22Öffentlichkeitsbeteiligung
- § 23Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
Abschnitt 4 Brennstoffemissionshandel
Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich
Unterabschnitt 2 Einzelheiten zur Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen und zur Verifizierung der Angaben in Emissionsberichten im Brennstoffemissionshandel
- § 25Eröffnung von Besitzkonten für Verantwortliche
- § 26Vereinfachungen bei steuerfreier Verwendung nach dem Energiesteuergesetz
- § 27Einlagerer
- § 28Ermittlung der Brennstoffmenge
- § 29Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des Brennstoffemissionshandels
- § 30Ermittlung des Anteilsfaktors
- § 31Vermeidung von Doppelzählungen durch Überwachung und Berichterstattung bei Luftfahrzeugbetreibern
- § 32Vereinfachende Maßnahmen im Rahmen der Verifizierung
Abschnitt 5 CO2-Grenzausgleichssystem
Abschnitt 6 Beleihung