Gesetze › ElektroG › Abschnitt 7 Zuständige Behörde § 36 ElektroG Zuständige Behörde Zuständige Behörde ist das Umweltbundesamt. Elektro- und Elektronikgerätegesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 35 Organisation der Gemeinsamen Stelle § 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung