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ElektroG

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 286 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
Abschnitt 3 Sammlung und Rücknahme
Unterabschnitt 1 Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten
Unterabschnitt 2 Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte
Abschnitt 4 Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung
Abschnitt 5 Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
Abschnitt 6 Gemeinsame Stelle
Abschnitt 7 Zuständige Behörde
Abschnitt 8 Beleihung
Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
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