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ElektroG
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
- § 4Produktkonzeption
- § 5Einrichten der Gemeinsamen Stelle
- § 6Registrierung
- § 7Finanzierungsgarantie
- § 7aRücknahmekonzept
- § 8Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
- § 9Kennzeichnung
Abschnitt 3 Sammlung und Rücknahme
Unterabschnitt 1 Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten
- § 12Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
- § 13Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 14Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 15Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
- § 16Rücknahmepflicht der Hersteller
- § 17Rücknahmepflicht der Vertreiber
- § 17aRücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen
- § 17bKooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
- § 18Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
- § 18aKennzeichnung und Hinweispflichten an Sammel- und Rücknahmestellen
Unterabschnitt 2 Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte
Abschnitt 4 Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung
- § 20Behandlung und Beseitigung
- § 21Zertifizierung
- § 22Verwertung
- § 23Anforderungen an die Verbringung
- § 24Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 5 Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
- § 25Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
- § 26Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- § 27Mitteilungspflichten der Hersteller
- § 28Informationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen
- § 29Mitteilungspflichten der Vertreiber
- § 30Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
Abschnitt 6 Gemeinsame Stelle
- § 31Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
- § 32Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
- § 33Befugnisse der Gemeinsamen Stelle
- § 34Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
- § 35Organisation der Gemeinsamen Stelle
Abschnitt 7 Zuständige Behörde
- § 36Zuständige Behörde
- § 37Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
- § 38Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
- § 38aVollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
- § 39Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Abschnitt 8 Beleihung
Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
- § 43Beauftragung Dritter
- § 44Widerspruch und Klage
- § 45Bußgeldvorschriften
- § 46Übergangsvorschriften
- Anlage 1(zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen
- Anlage 2(zu § 6 Absatz 1) Angaben bei der Registrierung
- Anlage 3(zu § 9 Absatz 2)
- Anlage 3a(zu § 18a Absatz 1, 2 und 4 und § 31 Absatz 1 Satz 4 Nummer 6) Symbol zur Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen
- Anlage 4(zu § 20 Absatz 2 Satz 4) Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von Altgeräten
- Anlage 5(zu § 21 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummer 3) Behandlungskonzept
- Anlage 5a(zu § 21 Absatz 3 Nummer 4 und Absatz 4 Satz 2) Betriebstagebuch
- Anlage 6(zu § 23 Absatz 1)