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EntgTranspG
Entgelttransparenzgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1Ziel des Gesetzes
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
- § 4Feststellung von gleicher oder gleichwertiger Arbeit, benachteiligungsfreie Entgeltsysteme
- § 5Allgemeine Begriffsbestimmungen
- § 6Aufgaben von Arbeitgebern, Tarifvertragsparteien und betrieblichen Interessenvertretungen
- § 7Entgeltgleichheitsgebot
- § 8Unwirksamkeit von Vereinbarungen
- § 9Maßregelungsverbot
Abschnitt 2 Individuelle Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit
- § 10Individueller Auskunftsanspruch
- § 11Angabe zu Vergleichstätigkeit und Vergleichsentgelt
- § 12Reichweite
- § 13Aufgaben und Rechte des Betriebsrates
- § 14Verfahren bei tarifgebundenen und tarifanwendenden Arbeitgebern
- § 15Verfahren bei nicht tarifgebundenen und nicht tarifanwendenden Arbeitgebern
- § 16Öffentlicher Dienst
Abschnitt 3 Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit
- § 17Betriebliche Prüfverfahren
- § 18Durchführung betrieblicher Prüfverfahren
- § 19Beseitigung von Entgeltbenachteiligungen
- § 20Mitwirkung und Information
Abschnitt 4 Berichtspflichten für Arbeitgeber
Abschnitt 5 Evaluation, Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, Übergangsbestimmungen