Gesetze › EntgTranspG › Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 EntgTranspG Ziel des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Entgelttransparenzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Anwendungsbereich