Gesetze › EntsorgFondsGZVereinnV › Abschnitt 3 Inkrafttreten § 8 EntsorgFondsGZVereinnV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Vereinnahmung von Zahlungen nach dem Entsorgungsfondsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Abzug von nachgewiesenen Ausgaben für Entsorgungskosten