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EntsorgFondsGZVereinnV
Verordnung über die Vereinnahmung von Zahlungen nach dem Entsorgungsfondsgesetz
Abschnitt 1 Abwicklung von Zahlungen
- § 1Mitteilung des Kontos
- § 2Vornahme von Zahlungen
- § 3Leistungszeitpunkt
- § 4Schriftliche Zahlungsaufforderung
- § 5Bestätigung von Zahlungseingängen
Abschnitt 2 Höhe der verzinsten Einzahlungsbeträge
Abschnitt 3 Inkrafttreten