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ERPWiPlanG
ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026
- Eingangsformel
- § 1Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
- § 2Ermächtigung zur Kreditaufnahme
- § 3Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
- § 4Übernahme von Gewährleistungen
- § 5Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
- § 6Befristung
- § 7Inkrafttreten
- Anlage(zu § 1) Wirtschaftsplan
- Anlage 1Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
- Anlage 2Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2024
- Anlage 3Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens