Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle